Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Ferienwohnung & Business-Apartment Stuhr bezeichnet das Online-Angebot

www.ferienwohnung-bremen-stuhr.de, vertreten durch Sabine Walcher, Moordeicher Landstraße 36a, 28816 Stuhr. Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnungen in Stuhr-Moordeich.

 

 

1. Vertragsabschluss


Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bzw. dessen Arbeitgeber oder anderweitig Beauftragten (im weiteren Verlauf als „Mieter“ bezeichnet) bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Vertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter sowie den ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem doppelten Übernachtungsgrundpreis berechnet.

 

 2. Zahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 20% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung werden zusammen mit der Buchungsbestätigung verschickt. Zahlungspflicht für den Restbetrag besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten (per Überweisung oder bar beim Einzug des Mieters). Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

 

3. Mietdauer

Die Mindestmietzeit beträgt 4 Nächte. Bei wöchentlicher Anmietung der Wohnungen, auch über einen längeren Zeitraum. besteht kein Anspruch auf automatische Verlängerung. Der Mieter ist angehalten, dem Vermieter bis spätestens am zweiten Tag der aktuellen Mietwoche über eine geplante Verlängerung zu informieren.

 

4. Storno/Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

Bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist die Stornierung kostenlos. Danach, d.h. wenn der Mieter vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später als vereinbart an- bzw. früher abreist, ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der eingesparten Eigenkosten zu zahlen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen 10% des Mietpreises. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag, d.h. 90% des vereinbarten Mietpreises, zu zahlen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Die Zahlung wird spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit fällig und ist im Voraus zu leisten.

 

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Mieter eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Mieter den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

 

6. Haftung des Mieters

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben.  Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in der Wohnung Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, kommt der Mieter dafür auf. Der Mieter haftet für alle den Mieter begleitenden Personen/Haustiere. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

 

7. Rauchen in den Wohnungen

Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen, und somit ist das Rauchen in den Wohnungen nicht erlaubt. Sollte der Mieter trotzdem in den Räumlichkeiten geraucht haben und der Vermieter dies nach der Rückgabe der Ferienwohnung feststellen, so wird dem Mieter 200 Euro ggf. zzgl. des entgangenen Gewinns durch eine Stornierung bzw.  entgangener Möglichkeit der Anschlussvermietung aufgrund der verrauchten Wohnung in Rechnung gestellt.

 

 

8. Nebenkosten/Endreinigung

Die Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung, Internet usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Die Endreinigung ist im Mietpreis eingeschlossen, sofern der Aufwand den auf Erfahrungswerten beruhenden durchschnittlichen Endreinigungsaufwand nicht überschreitet. Jede zusätzlich aufgewendete Arbeitsstunde wird dem Mieter mit 23 Euro berechnet

 

9. Anreise/Abreise

Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Mieter die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Mieter die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Mieter wiederherzurichten.

 

10. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Wunsch, einen oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn der Vermieter dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Mieters stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Mieter darstellen. Für Schäden, die durch das Haustier verursacht wurden, haftet der Mieter.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

12. Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Vertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Syke. 

 

Stand: 27.02.2020

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